TÜV überziehen

Die Haup­tun­ter­suchung (HU), umgangssprach­lich als TÜV beze­ich­net, ist ein Pflicht­ter­min für alle Autofahrer:innen und darf grund­sät­zlich nicht über­zo­gen wer­den. Sie ste­ht immer in dem Monat an, der auf der HU-Plakette ver­merkt ist. Wenn Sie die Frist um mehr als zwei Monate über­zo­gen haben, dro­ht ein Verwarnungsgeld.

Generell fällt die HU bei einem neuen Auto nach drei Jahren und ab dann alle zwei Jahre an. Wann es bei Ihrem Wagen das näch­ste Mal soweit ist, kön­nen Sie ganz ein­fach auf der Plakette am hin­teren Num­mern­schild able­sen. Die Zahl im Kreis in der Mitte ste­ht für das Jahr, in dem das Auto zum TÜV muss. Das Jahr lässt sich übri­gens auch an der Farbe der Plakette erken­nen: 2022 sind alle Fahrzeuge mit braunem Aufk­le­ber dran. Die Zahl, die ganz oben – also auf 12-Uhr – ste­ht, gibt den Monat an.