The­ma Dauerparken

Manch­mal ste­ht Ihr Auto tage­lang – oder wenn Sie auf Reisen sind gar für mehrere Wochen – ein­fach nur rum? Umgangssprach­lich wird das als „Dauer­parken“ beze­ich­net. Grund­sät­zlich ist das nicht ver­boten. Sie dür­fen einen Pkw so lange auf öffentlichen Park­plätzen abstellen wie Sie möcht­en – sofern kein Schild das ver­bi­etet bzw. beschränkt. Wichtig ist nur, dass das Fahrzeug nicht mehr als 7,5 Ton­nen wiegt, angemeldet ist, eine gültige TÜV-Plakette ange­bracht ist, das Kennze­ichen les­bar ist und die Schein­wer­fer sauber sind. Wir empfehlen, alle paar Tage nach dem Auto zu schauen bzw. jeman­den zu bit­ten, danach zu schauen. Denn manch­mal wer­den auf einem Park­platz tem­poräre Parkver­bote errichtet.