Abschlep­pen

Wer einen Wagen abschlep­pen möchte, muss einiges beachten:

- Abgeschleppt wer­den darf nur, wenn das Fahrzeug nicht vor Ort repari­ert wer­den kann. Sprit­man­gel ist kein Grund.

- Nutzen Sie am besten eine Abschlepp­stange, da das hin­tere Fahrzeug damit nicht auf­fahren kann. Darauf acht­en, dass die Stange für das Gewicht des Pan­nenau­tos geeignet ist.

- Im defek­ten Auto den Zünd­schlüs­sel auf die erste Stel­lung drehen, den Gang raus­nehmen und die Hand­bremse lösen. Bei Pkw mit Start­knopf ohne Treten der Bremse den Start­knopf für ein paar Sekun­den drück­en, damit das Lenkrad­schloss und die Automatik entriegelt wer­den. Automatik­fahrzeuge auf „N“ stellen.

- An bei­den Fahrzeu­gen die Warn­blinkan­lage ein­schal­ten. Da man dadurch den nor­malen Blink­er nicht sieht, Rich­tungsän­derun­gen per Handze­ichen anzeigen. Streikt der Warn­blink­er, darf nicht abgeschleppt werden.

- Auch wenn es keine offizielle Geschwindigkeits­be­gren­zung gibt, empfehlen wir max­i­mal 50 km/h zu fahren, denn bei Motoraus­fall arbeit­en Lenk- und Bremshil­fe sowie die Getriebeküh­lung nicht. Und als Fahrer:in im Pan­nen­fahrzeug immer mitbremsen.

- Übri­gens: Wenn Sie abschlep­pen, dürften Sie keine Auto­bahn benutzen. Und Elek­troau­tos dür­fen generell nicht abgeschleppt werden.