Warn­dreieck

Ein Warn­dreieck im Auto zu haben ist Pflicht. Bei Ver­stoß dro­hen 15 Euro Strafe und Sie kön­nen für die Schä­den haft­bar gemacht wer­den, die sich aus der unzure­ichen­den Sicherung ein­er Unfall­stelle ergeben. Haben Sie eine Panne, schal­ten Sie den Warn­blink­er ein, ziehen eine Warn­weste an und stellen dann das Warn­dreieck auf. Gehen Sie dabei am äußer­sten Fahrbah­n­rand ent­lang oder – wenn möglich – hin­ter der Leitplanke. 

Beim Abstand des Warn­dreiecks zum Unfal­lort kön­nen Sie sich an der zuge­lasse­nen Höch­st­geschwindigkeit ori­en­tieren: innerorts etwa 50 m vom Unfal­lort ent­fer­nt, außerorts mit rund 100 m Abstand. Auf der Auto­bahn soll­ten es min­destens 150 m, bess­er 200 m sein. Ist der Unfall hin­ter ein­er Kuppe oder einem Hügel passiert, müssen Sie das Warn­dreieck vor dem Sichthin­der­nis aufzustellen. Berück­sichti­gen Sie auch Wind und Böen von vor­beifahren­den Fahrzeu­gen, damit das Warn­dreieck nicht umkippt.